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Konformitätserklärung

Konformitätserklärung

 

Hiermit wird bescheinigt, dass meine Keramik mit folgenden Glasuren:

 

A 30 Seladon, A 4 Rot, GS 5122 Magma Türkis, B4 Rot, B 5 Orange, A7 Aquagrün, GS21 Seladon (KK), A 10 Gelb, GS 1232 Klarglasur ( KK = Keramik Kraft) im Prüflabor 

 

M.U.T. Meißner Umwelttechnik GmbH

Ingenieurbüro für angewandten Umweltschutz

Ossietzkystr. 37a, 01662 Meißen

 

entsprechend der Bedarfsgegenständeverordnung vom 10.04.1992 in der aktuellen Version sowie der Verordnung VO ( EG) Nr. 1935/ 2004 auf die Abgabe von Blei und Cadmium geprüft wurden.

 

Ausgestellt am 06.07.2023 unter den Prüfnummern 18795/1 - 10.

 

Nach § 10 Abs.2 i.V.m Abs. 1a Satz 1 BedGgstV dürfen Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Keramik, die noch nicht mit Lebensmitteln in Berührung gekommen sind, nur in Verkehr gebracht werden, wenn der Hersteller eine schriftliche Konformitätserklärung bereitstellt. Diese Bereitstellung erfolgt hiermit auf dieser Internetseite in einer Weise, in der Sie sich die Erklärung sowie die Prüfberichte herunterladen und selbst ausdrucken können, wenn Sie dies wünschen. 
 

Einfach auf den entsprechenden Link klicken:

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